Jedes Menschenkind hat auf seinem individuellen Entwicklungsweg Schwellensituationen zu meistern, die Krisen und Konflikte auslösen können, die es zu bewältigen gilt. Nach einiger manchmal turbulenter und durchaus schwieriger Zeit ist die verunsichernde Schieflage überstanden und das innerseelische Gleichgewicht ist wieder hergestellt.
Zeigt sich jedoch, daß die Krise anhält, die Konflikte sich ausweiten oder zusätzliche Störungen körperlicher oder seelischer Art auftreten (siehe Indikation) ist es nötig und sinnvoll psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Besorgte Eltern oder Bezugspersonen melden sich mit dem betreffenden Kind oder Jugendlichen direkt in meiner Praxis.
Jugendliche ab 14 Jahren können sich auch selbständig für die Psychotherapie anmelden.
Nach entsprechender Indikation werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Kassen übernommen, wenn die Antragstellung vor dem 21. Geburtstag erfolgt.
Selbstverständlich besteht Schweigepflicht.